Die Firma PASCHEN GMBH bekennt sich als familiengeführtes, mittelständisches Unternehmen zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, insbesondere im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit gegenüber dem eigenen Unternehmen, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und der Umwelt.
Die Firma PASCHEN GMBH bekennt sich im Verhaltenskodex zur Einhaltung nachfolgender Grundsätze und erwartet dieses entsprechend von seinen Mitarbeitern und Lieferanten (im Folgenden: Unternehmen). Diese Mindestanforderungen orientieren sich vor allem an den nationalen Gesetzen und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Anforderungen von Standards einhalten.
Das Unternehmen erkennt seine gesellschaftliche und soziale Verantwortung an und verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten der Verantwortung gerecht zu werden.
1.1 Recht und Gesetz
Das Unternehmen verpflichtet sich, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze sowie die sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen es tätig ist, zu beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Das Unternehmen hält geltende Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.
1.2 Werte und Prinzipien
Das Unternehmen orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen und christlichen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik. Das Unternehmen lehnt Korruption und Bestechung ab. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.
2.1. Menschenrechte
Das Unternehmen respektiert und unterstützt die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte. Insbesondere hält es die Menschenrechte gemäß UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung von 10.12.1948) ein. Die persönliche Würde und Privatsphäre jedes Einzelnen werden respektiert. Die Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen ist durch das Unternehmen zu verhindern.
2.2. Diskriminierungsverbot
Das Unternehmen lehnt im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jede Form von Diskriminierung ab. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, Religion, politischer Überzeugung, Kaste, Rasse, Hautfarbe, Schwangerschaft, der ethnischen oder sozialen Herkunft, Behinderung und sexueller Orientierung.
2.3. Gesundheits- und Arbeitsschutz
Das Unternehmen gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden, stellen die Arbeitgeber sichere und gesunde Arbeitsbedingungen bereit, die als Mindestkriterien die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
Das Unternehmen unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen informiert und geschult und ihnen wird der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge sowie der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen ermöglicht.
2.4 Arbeitszeit
Das Unternehmen hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit und der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus, gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen ein.
2.5 Vergütung
Die Vergütung einschließlich Löhne, Überstunden und Nebenleistungen erfolgt zumindest in der im geltenden Recht und Gesetz festgelegten Höhe oder liegt darüber. Falls der gesetzliche Mindestlohn nicht ausreicht, die Kosten des Lebensunterhalts zu decken, ist das Unternehmen verpflichtet, ein Entgelt zu zahlen, das die Grundbedürfnisse deckt. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig.
2.6 Belästigung
Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.
2.7 Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Das Unternehmen akzeptiert keine Form von Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder Kinderarbeit.
Kinderarbeit unter 15 Jahren ist unzulässig.
Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
Sollte in direkter oder indirekter Verbindung Zwangs-, Sklaven- oder Kinderarbeit bemerkt werden, ist dies zu berichten und der Missstand unverzüglich zu beseitigen.
2.8. Transparenz und Verbraucherdialog
Das Unternehmen erkennt das Recht der Verbraucher auf wichtige Produkt- und Prozessinformationen an, die für eine qualifizierte Kaufentscheidung benötigt werden. Nach Möglichkeit wird es die entsprechenden einschlägigen Informationen festlegen und öffentlich zugänglich machen.
2.9. Corporate Citizenship
Das Unternehmen fördert das ehrenamtliche Engagement seiner Führungskräfte und Mitarbeiter.
2.10 Umwelt
Das Unternehmen ist dem Ziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für die heutige und künftige Generationen nachhaltig verpflichtet. Das Unternehmen verwendet umweltfreundliche Praktiken, die es kontinuierlich verbessert. Es erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seinen Betrieb betreffen und geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.
2.11 Kommunikation
Das Unternehmen kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex und über dessen Umsetzung gegenüber den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen.
Das Unternehmen gewährleistet die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften, die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte und informiert umfassend über die Produkthandhabung und -verwendung. Entsprechende Unterlagen sind gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen.
4.1 Verbot von Korruption und Bestechung
Im Umgang mit Geschäftspartnern, Unternehmen und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten.
Geschäftsführung und Mitarbeiter des Unternehmens dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleitungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden.
4.2 Anti-Geldwäsche
Das Unternehmen hält uneingeschränkt die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche ein und trifft geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche.
4.3 Datenschutz
Das Unternehmen schützt alle personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
4.4. Vertraulichkeit
Vertrauliche Geschäftsinformationen werden vom Unternehmen respektiert und geschützt.
5.1 Umsetzung und Einhaltung
Das Unternehmen macht seinen Beschäftigten die in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt. Es wirkt durch geeignete Maßnahmen darauf hin, dass der Verhaltenskodex eingehalten wird.
5.2 Lieferanten
Das Unternehmen sorgt dafür, dass die unmittelbaren Lieferanten die Grundsätze dieses Verhaltenskodex kennen und fordert die Einhaltung der Inhalte bei seinen Lieferanten ein.
Stand: November 2021